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I.
Vertragsgegenstand virtuelles Office
Der Kunde möchte über TMA
aktives und passives Telemarketing betreiben. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
I. Vertragsgegenstand
Die TMA Telesmart GmbH
führt, in Abstimmung, für den Kunden Call Center Dienstleistungen
aus. Dies sind u. A.: - die persönliche Annahme von Telefongesprächen,
- ausgehende Telefonate führen (z. B. Kundenbefragungen,
Termine vereinbaren, Altkunden-Reaktivierungen,..)
- Datenerfassungen (z. b. Fax/Email-Bestellungen, Dublettenabgleiche,
Adressenkorrekturen,)
II. Angebot und Vertragsabschluss
II.I. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Beauftragung.
II.II. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
II.III. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
auch dann nicht, wenn TMA Telesmart GmbH ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch
durchgeführt wird.
III. Leistungsbeschreibung
III.I. Aktive/Ausgehende Gespräche (Outbounds) Die
Adressen (Etiketten) werden der TMA in einem Block bis
zum Zeitpunkt, der noch festzulegen ist, ohne Berechnung
von Kosten und in elektronisch lesbarer Form, zugesandt
bzw. übergeben. Es werden 3 Anwahlversuche an verschiedenen
Tagen zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Der Preis
wird für jede übernommene Adresse berechnet. Gemäß Absprache
werden vom Kunden nur Adressen mit kompletter Telefon-Nummer
geliefert. Sollten Telefon-Nr. inzwischen ungültig sein
(<1% der übermittelten Adressen), werden diese über eine
Online Auskunft (z. B.D-Info oder Klick Tel.) ermittelt.
Diese Ausnahme für die Ermittlung ist im Preis enthalten.
Wird dieser Wert überschritten, werden € 0,26 für jede
ermittelte Adresse berechnet.
III.II. Eingehende Gespräche (Inbounds) Die Anrufe
werden 365 Tage im Jahr in der Zeit zwischen 5:00 und
24:00Uhr entgegengenommen. Es zählt der Nachweis durch die Gebührendatenerfassung
der TMA Telesmart GmbH TK-Anlage.
IV. Gewährleistung und Garantien
IV.I. TMA Telesmart GmbH übernimmt die Gewähr
dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss
gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und
im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
IV.II. Mitarbeiter von TMA Telesmart GmbH können
keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie
von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden
Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen
abgeben.
IV.III. TMA Telesmart GmbH gewährleistet nicht,
dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen
oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-,
fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne
der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare
Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen
von TMA Telesmart GmbH liegt. Kein Fehler ist
insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln
Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder
schadhaften Daten etc. resultiert.
IV.IV. TMA Telesmart GmbH kann Gewährleistung
durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt
durch Optimierung der jeweiligen Dienstleistung.
IV.V. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz
schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig
fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen
oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche
gilt § 10. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
IV.VI. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich
gegenüber TMA Telesmart GmbH gerügt hat und dass
Mängel auf den Leistungen von TMA Telesmart GmbH
beruhen.
VI. Preise und Zahlungen, Fälligkeit
VI.I. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit
Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Wenn die Leistungen
länger als einen Kalendermonat erbracht werden, erfolgen
die Abrechnungen 2 Mal im Monat. Alle Beträge sind Nettobeträge,
zu denen jeweils die Umsatzsteuer hinzukommt.
VII. Der Vertrag läuft nach einer Probezeit von 3 Monaten
zum Monatsende mit einer Laufzeit von einem Jahr. Eine
Kündigung bedarf der Schriftform. Während der Probezeit
kann der Vertrag beidseitig innerhalb eines Monats zum
Monatsende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis verlängert
sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf
des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
VIII. Verantwortlichkeit, Freistellung
VIII.I. Adressbereitstellung bei aktiven Telefonaten
Der Kunde hat TMA Telesmart GmbH versichert, dass
es sich bei den anzurufenden Personen um Kunden des Auftraggebers
handelt, die ein Interesse an der Information/Terminierung
haben oder es aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung
zu unterstellen ist. Die Prüfung der Zulässigkeit obliegt
dem Kunden.
VIII.II. TMA Telesmart GmbH behält sich vor,
solche Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig
sind oder gegen die Etiquette des Deutschen Direktmarketing
Verbandes e.V. verstoßen. TMA Telesmart GmbH
führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung vor.
VIII.III. Der Kunde stellt TMA Telesmart GmbH
hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei.
IX. Mitwirkung
IX.I. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen
zu erbringen, damit TMA Telesmart GmbH die vertragliche
Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für
die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen
erteilen.
IX.II. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen
von TMA Telesmart GmbH unverzüglich zu untersuchen
und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen.
Nimmt TMA Telesmart GmbH auf Anforderungen des
Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass
keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches
von TMA Telesmart GmbH vorliegen, kann TMA Telesmart GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.
IX.III. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten
nicht nach, ist TMA Telesmart GmbH von der Leistungspflicht
befreit. Leistet TMA Telesmart GmbH dennoch,
stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste
in Rechnung.
X. Haftungsbeschränkung
X.I. TMA Telesmart GmbH leistet Schadensersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche
Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei
Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte
Handlung) nur in folgendem Umfang: · Bei Vorsatz in voller
Höhe · Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens,
der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung
verhindert werden sollte; · In anderen Fällen nur bei
Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem
Unvermögen und zwar auf Ersatz des typischen und nicht
entfernten Schadens, jedoch beschränkt · Bei Lieferungen
und Leistungen auf die Auftragssumme; · Bei wiederkehrenden
Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle
pro Kalenderjahr.
X.II. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen,
wenn TMA Telesmart GmbH die Verpflichtung nicht
erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter
ohne Verschulden von TMA Telesmart GmbH nicht
ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen
gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß
funktionieren.
X.III. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden
und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
X.IV. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet TMA Telesmart GmbH nur, wenn der Kunde sichergestellt hat,
dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen
Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar
sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
XI. Geheimhaltung Der Kunde verpflichtet sich, alle
ihm bei der Vertragsdurchführung von TMA Telesmart
GmbH oder im Auftrag von TMA Telesmart GmbH handelnden
Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete
Informationen geheim zu halten.
XII. Anwendbares Recht
XII.I. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
XII.I. Gerichtsstand ist Hagen, soweit der Kunde Vollkaufmann
im Sinne des HGB ist.
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